A N L A G E N O R D N U N G

 

Liebe Besucher des Reit- und Fahrverein Saarwellingen e.V.,
wir freuen uns immer über freundliche Besucher, dennoch sind
einige Verhaltensregeln unumgänglich, das heißt:

  • Toleranz und Rücksichtnahme
  • Freundschaftlicher Umgang mit Mensch und Tier
  • Hilfsbereitschaft und Verständnis


Parken für Besucher:

  • Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen
    (Braschenparkplätze vor dem Clubheim) bzw. auf
    ausgewiesenen Flächen an Veranstaltungen erlaubt!
  • Parken auf den Wiesenflächen ist untersagt!


Nutzung der Reitanlage für Hundehalter:

  • Hunde sind grundsätzlich auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen
  • Hundehaufen sind unverzüglich zu beseitigen [Sei kein Schwein, pack „ES“ ein]


Nutzung der Reitanlage für Reiter / Pferde:

  • Auf der gesamten Anlage besteht Helmpflicht.
  • Pferdeäpfel sind unverzüglich, spätestens nach der Reitstunde zu beseitigen.
    Schubkarren, etc. stehen am Holzstall bereit, Entsorgung auf dem Mistplatz.
  • Für Mitglieder des RuFV Saarwellingen ist die Nutzung der Anlage kostenlos.
  • Nicht-Mitglieder zahlen für die Nutzung eine Anlagengebühr.
    (Infos beim Vorstand)
  • Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 80 € geahndet!

 

Die Nutzung der Anlage „Reitgelände auf der Höh`“ ist auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder, Reiter und Besitzer für ihre Pferde. Die Nutzung des Reitgeländes ist nur nach der Zahlung der Anlagennutzungsgebühr bzw. der Fremdreitergebühr gestattet, bei Rückfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

 

Der Vorstand